Beschäftigungsverbote

Oft werden Beschäftigungsverbote für werdende Mütter verhängt. Bestimmt wird die Notwendigkeit der Verordnung durch den individuellen Gesundheitszustand und die konkrete Arbeitstätigkeit.
Der Arbeitgeber kann die Richtigkeit des Beschäftigungsverbotes anzweifeln und Umstände vortragen, die den Beweiswert des ärztlichen Attestes erschüttern. Auch eine zumutbare Ersatztätigkeit darf zugewiesen werden.
Sollte ein Beschäftigungsverbot vom Arzt verhängt worden sein ist darauf zu achten, dass der Urlaubsanspruch erhalten bleibt und nicht verfällt.

Arbeitsrecht Berlin, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht Barbara Rickes • www.arbeitsrecht-rickes.de